Wer wissen muss, was auf dem Teller liegt, soll es vor der Bestellung erfahren – nicht danach. Diese Seite erklärt, welche Angaben wir machen müssen, welche wir machen und wie Sie sie bekommen.
Rechtlicher Rahmen
Für lose Ware – also für alles, was wir frisch zubereiten und ohne Fertigverpackung abgeben – gelten die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und die deutsche Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Danach müssen wir Sie über allergene Zutaten und über kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe informieren, bevor Sie bestellen und bevor Sie bezahlen.
So bekommen Sie die Auskunft
- Im Ladenlokal: Fragen Sie unser Personal. Sie erhalten die Auskunft mündlich und auf Wunsch jederzeit auch schriftlich.
- Am Telefon: Sagen Sie es bei der Bestellung – wir prüfen es direkt für das gewünschte Gericht.
- Bei Catering und Veranstaltungen: Teilen Sie uns Allergien und Unverträglichkeiten schon mit der Anfrage mit. Die Angaben stehen dann in dem Angebot, das Sie von uns bekommen.
- Per E-Mail: info@lezzetsofrasi.de – bitte nennen Sie das Gericht und den geplanten Termin.
Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nennt vierzehn Stoffgruppen. Auf diese Liste beziehen sich unsere Auskünfte:
- Glutenhaltiges Getreide – Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut – und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse, einschließlich Laktose
- Schalenfrüchte – Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pekannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamia – und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
- Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe
Zusätzlich weisen wir auf Zusatzstoffe hin, für die die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung eine Kenntlichmachung verlangt:
- mit Farbstoff
- mit Konservierungsstoff
- mit Antioxidationsmittel
- mit Geschmacksverstärker
- geschwefelt
- geschwärzt
- gewachst
- mit Phosphat
- mit Süßungsmitteln / enthält eine Phenylalaninquelle
- koffeinhaltig
- chininhaltig
- mit Nitritpökelsalz
Was wir Ihnen ehrlich sagen müssen
Wir kochen und backen auf begrenztem Raum in einer Küche, in der unter anderem glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch, Sesam, Schalenfrüchte und Sellerie verarbeitet werden. Spuren dieser Stoffe können deshalb auch in Gerichte gelangen, in denen sie als Zutat nicht vorgesehen sind. Bei einer schweren Allergie sprechen Sie uns bitte vor der Bestellung an, damit wir gemeinsam entscheiden, was für Sie sicher ist.
Rezepturen und Lieferanten können sich ändern. Maßgeblich ist immer die Auskunft, die Sie unmittelbar vor Ihrer Bestellung erhalten – nicht eine früher gelesene Karte.
Halal, vegetarisch und ohne Alkohol
Alle Fleisch- und Wurstwaren, die wir verwenden, sind halal. Wir verarbeiten ausschließlich Rind und Geflügel und kein Schweinefleisch. Alkoholische Getränke schenken wir nicht aus und verwenden sie auch nicht in der Küche.
Ein großer Teil unserer Karte ist vegetarisch – zum Beispiel Menemen, Kızartma, Su Böreği und Gözleme mit Spinat, Käse oder Kartoffeln. Fragen Sie uns gern, was in Ihrer Runde am besten passt; die vollständige Karte finden Sie unter Speisekarte.
Weitere rechtliche Hinweise
Impressum · Datenschutzerklärung · Cookie-Richtlinie · AGB · Widerrufsbelehrung
Stand
Diese Seite wurde zuletzt am 21. August 2026 aktualisiert.